Fragen und Informationen zum §84.2

Viele Unternehmen sind grundsätzlich bereit, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu betreiben. In der Umsetzung tun sie sich aber schwer, weil sie sich an folgenden Schnittstellen alleine gelassen fühlen:

  • Leistungsträger zur beruflichen Reha werden in der Regel erst dann aktiv, wenn sie einen Antrag zur Bewilligung von Leistungen auf Teilhabe am Arbeitsleben auf den Tisch bekommen. Wer unterstützt den Arbeitgeber im BEM bis zu dem Punkt, an dem klar ist, dass es sinnvoll ist, einen Teilhabeantrag zu formulieren?
    • Für schwerbehinderte MitarbeiterInnen kann das Integrationsamt den Integrationsfachdienst mit dieser Aufgabe betrauen.
  • Wer unterstützt den Arbeitgeber bei der Einrichtung eines geregelten Verfahrens zur Umsetzung des BEM bzw. bei der Befähigung von Präventionshelfern, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen?
    • In Betrieben in denen der Integrationsfachdienst etabliert ist, kann er unterstützende Beratung anbieten.
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