Eingliederung sichern statt ausmustern

Frau Leucht arbeitet seit fünfzehn Jahren als Rechtsanwaltsfachangestellte in einer kleineren Anwaltskanzlei. Seit längerer Zeit leidet sie unter Rückenbeschwerden und ist häufig arbeitsunfähig. Seit drei Jahren klagte sie zunehmend über Rückenbeschwerden. Nach einer medizinischen Rehabilitation vor 18 Monaten waren die Beschwerden vorübergehend besser, nun nehmen die hierdurch bedingten Fehlzeiten wieder zu.

Zusammen mit ihrem Arbeitgeber und externer Hilfe wird eine individuelle Maßnahme entwickelt, um ihren Arbeitsplatz zu erhalten und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Ein Beispiel aus der Praxis.

Für alle Beteiligten entstehen Nachteile: Der Arbeitgeber muss qualifizierten Ersatz organisieren und dem Mitarbeiter droht der beruflich-soziale Abstieg. Neu ist seit Mitte 2004 die Verpflichtung der Arbeitgeber ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement einzuführen. Dabei geht es zunächst darum, dass der Arbeitgeber auf den Mitarbeiter zugeht.

Der Arbeitgeber Herr Zipp spricht Frau Leucht an, um zu erfahren, ob ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit der Arbeit zusammenhängen könnten. Frau Leucht erklärt, dass die Beschwerden in Abhängigkeit der Belastungen am Arbeitsplatz zu- bzw. abnehmen. Im gemeinsamen Gespräch fällt auf, dass Frau Leucht regelmäßig in der Zeit nach ihrem 4-wöchigen Sommerurlaub weniger Ausfallzeiten hat, die sich jedoch mit wachsender Distanz zum Urlaub häufen. Auch empfiehlt ihr Arzt, bei der Arbeit die Körperhaltung öfters zu wechseln.

Gemeinsam sollte geklärt werden, wie erneute Arbeitsunfähigkeit vermieden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Hierfür kann Beratung und finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen werden.

Herr Zipp analysiert mit seinem Arbeitsmediziner die Arbeitsplätze in seiner Kanzlei und nutzt das Beratungsangebot der Verwaltung-Berufsgenossenschaft. Dabei wird Handlungsbedarf in Bezug auf ergonomische Anpassungen des Arbeitsplatzes deutlich.

Die Tastatur und der Stuhl von Frau Leucht werden ausgewechselt. Darüber hinaus steht Frau Leucht außer ihrem Arbeitstisch nun auch ein Stehpult zur Verfügung. Von dort aus kann sie mit einem mobilen Telefon Anrufe und verschiedene andere Dinge erledigen. Auch manche Arbeitsabläufe werden verändert.

Auf Nachfrage berichtet Herr Zipp, dass sich die Investitionen gelohnt hätten.

  • Zum einen seien die Fehlzeiten nicht nur von Frau Leucht zurückgegangen, auch hätte sich das Arbeitsklima insgesamt gebessert. Die Mitarbeiter fühlen sich offensichtlich von ihm als Arbeitgeber in ihren Problemen ernst genommen und honorieren dies mit einem gesteigerten Arbeitseinsatz und Verständnis auch für Probleme, die von seiner Seite vorgetragen werden.
Weitere Informationen

entnommen der Broschüre MITARBEITER KRANK - was tun? des IQPR - Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation an der Deutschen Sporthochschule Köln

© Copyright 2018-2024 - Land Hessen